Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Mann, der Polizisten erstochen hat, muss nicht zurück ins Gefängnis (Limburger.nl)
Ein 71-jähriger Mann aus Bunde, der am 7. Mai 2016 in Polizeibeamte eingebrochen war und drei von ihnen verletzt hatte, muss trotzdem nicht zurück ins Gefängnis.
Das hat das Gericht am Dienstag entschieden. Ein außergewöhnliches Urteil, da ist sich das Gericht selbst einig. Denn die Fakten, die das Gericht als erwiesen ansieht, lügen nicht. Einmal versuchter Totschlag, zweimal versuchte schwere Körperverletzung plus Bedrohung.
Person
"Das ist normalerweise das Rezept für eine lange Gefängnisstrafe", sagte Gerichtspräsident Beije. "Aber aufgrund der Person dieses Angeklagten, der kein unbesonnener Wilder ist, kommt das Gericht zu einem anderen Urteil." Daraus wurden 27 Monate, von denen 24 zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Untersuchungshaft
Ruud S. hat die restliche Strafe bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Nach Angaben des Psychiaters, der ihn untersucht hat, gab es in jener Nacht einen Zwischenfall. S., der kein Vorstrafenregister hat und noch nie einen solchen Ausbruch hatte, litt nach Angaben des Psychiaters an einer einmaligen Angststörung.
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