Das Gericht verurteilte einen 21-jährigen Mann aus Maastricht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen er zwei Jahre tatsächlich verbüßen muss. Das dritte Jahr wurde ihm als Bewährungsstrafe auferlegt, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Er muss dann nicht ins Gefängnis, wenn er die Bedingungen erfüllt: Er muss sich wegen seines Alkoholproblems in der Klinik De Horst behandeln lassen und darf während der Bewährungszeit keine Drogen nehmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.