Im Verfahren gegen Thijs H. wird die Staatsanwaltschaft am Dienstag die Forderung gegen den 20-jährigen Brunssumer erheben, der in einer Psychose drei Menschen getötet hat.
Die Frage ist, ob sich die Staatsanwaltschaft mit den psychiatrischen Problemen begnügt, unter denen H. zweifellos leidet, oder ob die Justiz immer noch der Meinung ist, dass der 28-jährige Verdächtige durch seinen Drogenkonsum und die Täuschung der Sozialarbeiter auch persönlich für die Tragödie verantwortlich ist?
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