Kein Hindernis für die Verweigerung der Ausstellung eines Führungszeugnisses (VOG). Das Vergehen kann als "Jugendstraftat" bezeichnet werden.
Landgericht Limburg
Ort der Sitzung Roermond
Familie und Jugend
Aktenzeichen : 03/700174-16
Datum des Urteils : 20. September 2016
Widersprüche