Aktuelles Strafverfahren

Niedrige Strafen im Fall Valkenburg (Telegraaf.nl)

MAASTRICHT - Das Gericht in Maastricht verurteilte einen Verdächtigen im Lasterfall von Valkenburg wegen Unzucht mit einem damals 16-jährigen Mädchen zu sechs Monaten Gefängnis, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dieser Täter war ein Jugendbetreuer, der Opfer von Loverboys beriet.

Ein zweiter Verdächtiger wurde zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dieser Straftäter arbeitete ebenfalls mit Minderjährigen. Zehn weitere Verdächtige erhielten einen Tag Haft in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit von 120 bis 240 Stunden. Rechtlich gesehen muss das Gericht eine Zellenstrafe verhängen, weshalb sich das Gericht für einen Tag Gefängnis plus gemeinnützige Arbeit entschied.

Anspruch
Die Strafen sind niedriger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten. Viele wollten die Männer für fünf Monate bis ein Jahr hinter Gittern sehen. Das Gericht ging davon aus, dass die Verdächtigen nicht wissentlich Sex mit einer Minderjährigen gesucht haben. Das macht die Anklage weniger schwerwiegend, sagten die Richter.
Die Männer hätten sich jedoch nicht ausreichend vergewissert, ob das Mädchen volljährig sei, so das Gericht. Sich allein auf das in der Sex-Anzeige angegebene Alter oder auf die Angaben des Mädchens zu diesem Alter zu verlassen, sei nicht ausreichend. Nach Ansicht des Gerichts haben die Angeklagten die körperliche Unversehrtheit des Mädchens schwer verletzt und ihr psychischen Schaden zugefügt.

Das Gericht wird nächste Woche gegen eine zweite Gruppe von Mandanten des Mädchens entscheiden.

Die Gerichtsreporterin Saskia Belleman berichtet über ihren Twitter-Feed über weitere Einzelheiten des Urteils.

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