Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Krieger" schickt Mo in den Dschihad (Limburger)
"Ist eine Reise nach Syrien strafbar? Zum ersten Mal in unserer und Europas Rechtsgeschichte müssen Sie darüber ein Urteil fällen."
Die Staatsanwältin, die gestern vor dem Rotterdamer Gericht ihr Plädoyer im Prozess gegen den mutmaßlichen Dschihadisten Mohammed G. (24) halten wird, scheint vorab die fundamentale Bedeutung dieses Prozesses betonen zu wollen, denn es wird nicht von einer hohen Strafe gegen den in Maastricht aufgewachsenen Iraker ausgehen, das wird auf halbem Weg klar.
Mohammed G. mit seinen Anwälten Serge Weening und Lodewijk Rinsma rechts neben ihm, der Staatsanwalt ganz links.
G. war zuvor sowohl von einem Psychiater als auch von einem Psychologen für völlig unzurechnungsfähig erklärt worden. Der Mann leidet unter Halluzinationen, hat eine chronische psychotische Störung und sagt, er höre ständig die Stimme eines "alten Kriegers". Es war dieser Krieger in seinem Kopf, der 'Mo' seiner Meinung nach dazu gezwungen hat, sich dem bewaffneten Kampf in Syrien anzuschließen. Experten zweifeln nicht an dieser Aussage.
"Mein Mandant Mo ist der Leidtragende in einer Reportage über Terrorismus" - Serge Weening
Und obwohl die Staatsanwaltschaft (OM) dies in Frage stellt, kann sie sich der Schlussfolgerung über den geistigen Zustand dieses mutmaßlichen Dschihadisten nur anschließen. Daher hat die Staatsanwaltschaft gestern den Richter gebeten, keine Strafe gegen Mohammed G. zu verhängen, sondern ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.
Ist dies das Ende des Falles, der im Vorfeld ohnehin als erster Testfall für den relativ neuen Anti-Terrorismus-Artikel 134a angesehen wurde? Mitnichten. Während in den Niederlanden bisher nur Terrorismusverdächtige angeklagt wurden, die konkrete Anschlagspläne hatten oder wirklich etwas unternommen haben, ist dieser radikalisierte Muslim der erste, der wegen vorbereitender Handlungen angeklagt wird. Das Gericht in Rotterdam muss noch entscheiden, ob Mo sich strafbar gemacht hat, indem er offen mit anderen radikalisierten Jugendlichen über das Internet über eine Reise nach Syrien gechattet, seine Sympathie für dschihadistische Gruppen zum Ausdruck gebracht, Geld gesammelt, ein Ticket für die türkisch-syrische Grenze gebucht, einen Abschiedsbrief geschrieben, eine Überlebensausrüstung und aufrührerische Schriften eingepackt und bereits die Miete für seine Wohnung gekündigt hat. All diese Dinge, die er tat, entdeckte die Justiz Mitte letzten Jahres. Dies führte schließlich zur Verhaftung von Mo und zwei weiteren Mitgliedern der Syrien-Bande im November 2012. Die beiden letztgenannten wurden jedoch vorerst wieder freigelassen. Nach Ansicht von G.s Anwalt Serge Weening ist sein Mandant "Gegenstand einer Schauergeschichte über Terrorismus". Nüchtern betrachtet, so sagt er, liegt überhaupt nichts Konkretes auf dem Tisch. "Dass er nach Syrien reisen wollte, mag wahr sein, aber nichts zeigt, warum genau. Er wollte dort einfach nur helfen. Nichts deutet darauf hin, dass er sich tatsächlich einer terroristischen Gruppe anschließen könnte oder wollte.
Außerdem ist es einem niederländischen Staatsbürger nach dem humanitären Kriegsvölkerrecht nicht verboten, sich einer Widerstandsgruppe anzuschließen, die an einem internen bewaffneten Konflikt in einem anderen Land beteiligt ist", behauptete der Anwalt des Angeklagten, der inzwischen seinen langen Bart verloren hat und gestern trotz seiner Unzurechnungsfähigkeit mit gesenktem Kopf zuhörte, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Mann die Absicht hatte, in Syrien Blut zu vergießen. Dass seine Verhaftung ihn daran gehindert hat, macht den Fall schwierig. Dennoch scheint es der Staatsanwaltschaft schwer zu fallen, den Terrorverdacht zu beweisen. Um sicherzugehen, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu, dass der 24-Jährige nicht nur Terror vorbereitete, sondern angeblich auch beabsichtigte, erhebliche Gewalt gegen "ein befreundetes Staatsoberhaupt" zu verüben. Schließlich, so die Staatsanwaltschaft, befinden sich die Niederlande technisch gesehen nicht im Krieg mit dem syrischen Präsidenten Bashar al-Assad.
In vierzehn Tagen wird das Gericht sein Urteil fällen.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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