Inhalt Hinweis Teilweise Zuweisung an Belgien. Sachverhalt wegen Unzulänglichkeit oder fehlender beiderseitiger Strafbarkeit abgelehnt.
Internationales Strafrecht
Teilweise Ablehnung der Übergabe Belgien (Rechtspraak.nl)
Übergeben Sie Polen (Rechtspraak.nl)
EAW Polen zur Vollstreckung einer im Dezember 2015 verhängten Freiheitsstrafe. Übergabe gewährt. GERICHTSHOF AMSTERDAM KAMMER FÜR INTERNATIONALE RECHTSHILFE
03-06-2020
Übergabe, weitere Untersuchung der Haftbedingungen Litauen (Rechtspraak.nl)
"Einstweilige Verfügung. Das Gericht nimmt die Ermittlungen wieder auf, um weitere Fragen zu den litauischen Haftbedingungen zu stellen. Es möchte
30-10-2019
Übergabe an Belgien erlaubt (Rechtspraak.nl)
RIGHTBANK AMSTERDAM INTERNATIONAL JURISDICTION CHAMBER Parkettnummer: 13/751484-19 RK-Nummer: 19/3502 Datum des Urteils: 15. August 2019 PRÜFUNG der Forderung gemäß Artikel
01-08-2019
Gericht erwägt Auslieferung an Polen (Rechtspraak.nl)
Die Auslieferung eines Polen wird beantragt, weil er in Polen noch eine Haftstrafe für den Handel mit Drogen verbüßen muss.
10-08-2017
Kapitulation vor Polen (Rechtspraak.nl)
Übergabe der Vollstreckung an Polen. In Anlehnung an das Urteil des Gerichts vom 30. Oktober 2015, das veröffentlicht wurde
09-11-2015