Die junge Frau wird weiterhin der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verdächtigt, darf aber unter bestimmten Bedingungen das Gefängnis verlassen. Was genau diese Bedingungen sind, wurde nicht bekannt gegeben. In jedem Fall muss sie jeder Aufforderung von Polizei und Justiz nachkommen.
Der Untersuchungsrichter hielt die Inhaftierung eigentlich für notwendig, damit die Ermittlungen in Aïchas Gängen ungestört fortgesetzt werden können. Aber eine Abwägung zwischen dem Interesse der jungen Frau und dem Interesse der Gesellschaft an einer Inhaftierung ließ den Untersuchungsrichter entscheiden, dass sie freigelassen werden kann. Das Gericht sagt nicht, wann genau das geschehen wird.