Das Berufungsgericht in 's-Hertogenbosch hat heute über 27 Fälle im so genannten Valkenburger Lasterfall entschieden. Die 27 Männer wurden verdächtigt, sich an einer 16-jährigen Prostituierten vergriffen zu haben. In fast allen Fällen forderte die Staatsanwaltschaft (unbedingte) Haftstrafen von längerer Dauer, auch in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit.
Das Gericht entschied anders und sprach vier Angeklagte frei und verurteilte 23 Angeklagte zu gemeinnütziger Arbeit bei gleichzeitiger Verhängung einer Mindesthaftstrafe.
4 Entlastungen
Das Berufungsgericht kommt zu dem Schluss, dass bei vier Angeklagten (Anklagennummern 20-002610-15, 20-002611-15, 20-002540-15 und 20-001307-16) nicht nachgewiesen werden kann, dass sie sexuelle Handlungen mit einer minderjährigen Prostituierten vorgenommen haben, und spricht sie frei. Die Beweise in diesen Fällen stützten sich hauptsächlich auf die Tatsache, dass die Namen dieser Verdächtigen im Telefon der minderjährigen Prostituierten auftauchten. Nachdem das Gericht die Audiofragmente des Verhörs der minderjährigen Prostituierten angehört hat, ist es der Ansicht, dass die Art und Weise, in der die Namen der (möglichen) Kunden in diesem Telefon gespeichert wurden, nicht ausreichend zuverlässig ist, um daraus zu schließen, dass die in dem Telefon gespeicherten Personen tatsächlich Unzucht mit ihr getrieben haben.