Kennen Sie Ihr Recht #1

Vor kurzem wurde ich von einer Frau angesprochen, die des Sozialhilfebetrugs verdächtigt wurde. Diese Frau hatte drei Jahre lang jeden Monat einen kleinen Betrag zu ihren Leistungen hinzuverdient, indem sie bei Bekannten putzte. Sie hatte das Einkommen nicht angegeben.

Bei der Polizei gestand die Frau sofort. Der Kriminalbeamte, der sie verhörte, drohte ihr jedoch, sie einzusperren, wenn sie nicht erklären würde, dass sie seit sechs Jahren arbeitet. In meiner Praxis habe ich immer häufiger Mandanten, die sich unter dem Druck der Polizei zu einer Aussage gezwungen sahen. Oft handelt es sich dabei um Aussagen, mit denen sie sich selbst belasten.

Wenn ich ihnen dann sage, dass sie eigentlich gar nicht verpflichtet waren, eine Erklärung abzugeben, bereuen sie in der Regel, dies getan zu haben. Dann ist es allerdings schon zu spät.

Da ich der Meinung bin, dass jeder Niederländer seine Rechte kennen sollte, wird diese Kolumne monatlich über die Rechte von Verdächtigen berichten.

Das Gesetz besagt wörtlich, dass ein Verdächtiger nicht verpflichtet ist, zu antworten. Jeder hat als Verdächtiger das Recht zu schweigen. Das ist weder unhöflich, noch sollte es gegen Sie verwendet werden.

Der Vernehmungsbeamte weist in der Regel auch (ganz kurz) darauf hin, dass man nicht verpflichtet ist, Fragen zu beantworten, stellt dann aber Fragen und will natürlich Antworten. Nach dieser kurzen Ankündigung wird der Druck, trotzdem auszusagen, erhöht.

Dafür werden in der Regel dieselben Mittel der Presse herangezogen, wie zum Beispiel:

  • Wenn Sie nicht sofort eine Erklärung abgeben, wird der Richter Sie in Ungnade fallen lassen.
  • Wenn Sie jetzt eine Erklärung abgeben, können Sie nach Hause gehen.
  • Erzählt, weil wir sowieso schon alles wissen.

Unter dem Motto "Wir haben Ihr Bestes im Sinn, also machen Sie jetzt reinen Tisch" gelingt es Ihnen auch oft, Verdächtige zum Reden zu bringen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden und was Sie sagen, wird selten zu Ihren Gunsten ausfallen. Sie selbst können das oft nicht einschätzen.

Daher lautet mein Rat
Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, bis Sie die Möglichkeit hatten, einen Anwalt zu konsultieren. Erklären Sie, dass Sie das jederzeit tun können.

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