Seit Anfang dieses Jahres wurden 321 Gespräche zwischen Häftlingen und ihren Anwälten von der Abteilung Justizvollzugsanstalten (DJI) aufgezeichnet. Ein Fehler, sagt die Gefängniskuppel, aber die Anwälte sind dennoch besorgt.
Dies ist ein nationales Problem. Das DJI schließt nicht aus, dass auch in Limburger Einrichtungen Interviews aufgezeichnet wurden.
Kriminelles Verhalten
Mindestens einmal pro Woche dürfen die Gefangenen über das System "Telefonieren für Gefangene" 10-minütige Gespräche führen. Diese Anrufe werden nach Angaben eines Sprechers routinemäßig vom DJI aufgezeichnet, um "weitere kriminelle Aktivitäten in der Haft zu verhindern". Eine Ausnahme bilden Anrufe bei einem Anwalt, die auf der Grundlage der Rufnummernerkennung gefiltert werden.
Hunderte von Gesprächen
Aufgrund eines Fehlers im System der Telefonie für Justizbeamte wurden seit Anfang des Jahres dennoch Hunderte von Anrufen aufgezeichnet. Der Fehler wurde am 16. September im Gefängnis von Schiphol entdeckt. Beim Abhören einer Aufnahme stellte sich heraus, dass es sich um den Anruf eines Anwalts handelte.
Die Rufnummernerkennung wurde offenbar versehentlich umgangen, als ein Häftling 13 statt 10 Ziffern wählte. "DJI und die niederländische Anwaltskammer waren sich nicht bewusst, dass auf diese Weise ein Anruf zustande kommen könnte", teilte die DJI-Sprecherin mit.
Nicht zugehört
"Diese Gespräche wurden von DJI nicht mitgehört. In der Tat, es gibt Protokollierung statt Gespräche zu führen, mitzuhören, aufzuzeichnen und abzuhören. Die Anrufe wurden auch aus dem System "Telefonie für die Justiz" entfernt", betonte der DJI-Sprecher. Die niederländische Anwaltskammer wurde unmittelbar nach der Entdeckung informiert.
Jedes Mal Ausreden
Die Anwaltskammer spricht von einer "unerwünschten Situation", teilt aber ebenso wie das DJI mit, dass die Gespräche nicht mitgehört wurden und inzwischen gelöscht worden sind. Besorgte Anwälte wurden informiert. Darunter auch der Maastrichter Strafrechtler Sjoerd van Berge Henegouwen. "Es zeigt sich immer wieder, dass die Justiz nicht widerstehen kann, Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten abzuhören", sagt er.
Van Berge Henegouwen kann mit der Gewissheit, dass keine Gespräche mitgehört wurden, wenig anfangen. "Jedes Mal gibt es eine andere Ausrede und immer ist es ein bisschen zufällig. Mir ist inzwischen klar, dass die Justiz mit dem Berufsgeheimnis der Anwälte wenig anfangen kann."
Sehr beunruhigend
Auch Rechtsanwalt Raimon Maessen äußert sich kritisch. "Ich finde das sehr besorgniserregend. Es handelt sich um Einzelfälle, aber es ist ein wiederkehrendes Phänomen der letzten Jahre, dass in den Gefängnissen immer wieder etwas schief läuft. Meiner Meinung nach hat es höchste Priorität, die Lücken in den Systemen der Anstalten angemessen zu schließen."
Vorsichtig und weise
Maessen bezeichnet die vertrauliche Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt als grundlegend wichtig. "Vor allem in einer Zeit, in der die Rechte von Verdächtigen zunehmend ausgehöhlt werden." Kollege Serge Weening pflichtet ihm bei. "Wir müssen darauf vertrauen können, dass wir frei mit unseren Mandanten sprechen können. Ich sage ihnen immer: 'Ihr könnt sagen, was ihr sagen wollt'. Ich bin da jetzt etwas zurückhaltender."
Weening ist zuversichtlich, dass das DJI die Angelegenheit "sorgfältig und klug" behandelt hat. "Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Leute vielleicht Dinge gehört haben, die sie nicht hätten hören sollen.