Hohe Strafe in Korruptionsfall

DEN BOSCH - Die Staatsanwaltschaft (OM) hat gegen den (ehemaligen) Provinzbeamten Jan S., der der Korruption verdächtigt wird, 15 Monate Gefängnis gefordert, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt sind.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat S. vertrauliche Informationen über Straßenbauprojekte an das Bauunternehmen Janssen de Jong Infra (JaJo) weitergegeben und dafür 80.000 Euro erhalten. Die Justiz einigte sich gestern vor dem Gericht in Den Bosch darauf, dass die Provinz Limburg den "durch das Verhalten von S. erlittenen Schaden" in Höhe von rund 50.000 Euro von dem Ex-Beamten zurückfordern wird. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dass S. mindestens zwei Jahre lang nicht als Beamter tätig sein darf. Hans Nelen, Professor für Kriminologie an der Universität Maastricht, spricht von einer "vergleichsweise saftigen Forderung". Richter in den Niederlanden verhängen nur sehr selten unbedingte Haftstrafen in Korruptionsfällen.

Gegen Dagmar M., die Ehefrau von S., forderte die Staatsanwaltschaft 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und drei Monate Haft auf Bewährung. Obwohl sie nicht für das Land tätig war, wird sie dennoch der "Beihilfe zur Bestechung" verdächtigt. Der Staatsanwaltschaft zufolge spielte die Frau eine führende Rolle bei der Annahme von Geschenken, wie z. B. neue Fensterläden für das Haus, die von JaJo bezahlt wurden. Jan S. bestreitet, als Beamter Geschenke angenommen oder Gegenleistungen erbracht zu haben. Er sagte dem Gericht, dass Jordy R. und Mark J., zwei Manager bei JaJo, "Freunde" von ihm seien, die er seit seiner Schulzeit kenne. Er sagte, er habe Renovierungsarbeiten von der inzwischen in Verruf geratenen Baufirma bezahlen lassen, um in den Genuss der Mehrwertsteuer zu kommen. Anwalt Maessen nannte die Forderung der Staatsanwaltschaft "schockierend hoch". Gegen Jordy R. forderte die Staatsanwaltschaft wegen seiner Beteiligung an der Bestechung von S. eine Strafe von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Die ebenfalls anwesenden mutmaßlichen Ex-JaJo-Führungskräfte Rob A. und Mark J. beriefen sich auf ihr Recht zu schweigen. Ihr Fall wird später verhandelt werden.

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