Das Gericht erklärt zwei ehemalige Mitarbeiter der DGD für schuldig, in den Jahren 2021 und 2022 systematisch Impfbescheinigungen gefälscht zu haben. Die Frauen müssen jedoch nicht ins Gefängnis zurückkehren. Sie erhalten unbedingte Haftstrafen, die der Dauer ihrer Untersuchungshaft entsprechen. Sollten sie jedoch erneut straffällig werden, werden sie zu Haftstrafen von 78 bzw. 82 Tagen verurteilt.
Im Jahr 2022 geraten die beiden Mitarbeiter in Schwierigkeiten, als ein aufmerksamer Koordinator am GGD-Standort in Terneuzen feststellt, dass eine große Anzahl von Anmeldungen nacheinander in das System eingegeben wird. Innerhalb von zehn Minuten sind manche Menschen plötzlich um drei Impfungen reicher. Das alles geschieht über das Konto eines Mitarbeiters, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht auf der Arbeit ist.
Das Landgericht Limburg hat heute das Urteil in dem Fall verkündet, in dem wir Donny M. betreuen. Der Mandant wurde u.a. verurteilt wegen