Die Mandantin wurde des Menschenhandels verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihre Mandantin, die schwache Position der Angeklagten ausgenutzt zu haben, indem sie sie zur Prostitution verleitet habe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass keine ausbeuterische Situation vorlag. Das Gericht folgte dem Standpunkt der Verteidigung und sprach die Angeklagte frei. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass die Angeklagte keine andere Wahl hatte, als als Prostituierte zu arbeiten.
Zellenstrafen im Berufungsfall Bandidos gefordert (L1nieuws.nl)
Zehn ehemalige Mitglieder des Motorradclubs Bandidos sind in der Berufung zu Haftstrafen von bis zu 5,5 Jahren verurteilt worden. Unter ihnen ist der ehemalige