Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich, auch zusammen mit (einer) anderen Person(en), des Menschenhandels im Zusammenhang mit zwei Drogenkurieren und der Anstiftung dieser Kuriere zur Verbringung von Kokainmengen aus Ecuador in das Hoheitsgebiet der Niederlande und/oder der Anstiftung zu den entsprechenden Versuchen schuldig gemacht zu haben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es keine Umstände gab, die eine Ausbeutung der Drogenkuriere vermuten ließen. Es ist auch nicht erwiesen, dass der Angeklagte in Ausbeutungsabsicht gehandelt hat. In der Berufung wird der Angeklagte daher vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen. Das Berufungsgericht spricht den Angeklagten auch vom Vorwurf der Anstiftung der Kuriere zur Einschleusung von Drogen in das niederländische Hoheitsgebiet und der Anstiftung zu dem Versuch, dies zu tun, frei.
Die Frau, die im Februar von ihrem Ehemann Yilmaz D. (43) mit kochendem Öl übergossen wurde, war am Mittwoch kurzzeitig außer Landes