Es wird nach der Auslieferung eines Polen gesucht, der in Polen noch eine Haftstrafe wegen Drogenhandels zu verbüßen hat....
Das Gericht nahm das Schreiben des Landgerichts Poznań vom 12. Juli 2017 zur Kenntnis, in dem mitgeteilt wurde, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die in EAW (e)(C) genannten XTC-Pillen den Wirkstoff MDMA enthielten, da die angeklagte Person die Pillen geschluckt hatte, bevor sie analysiert werden konnten.
Da der Listenstraftatbestand 'Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen' angekreuzt wurde, prüft das Gericht nicht, ob die Straftaten auch nach niederländischem Recht strafbar sind. Es gibt keinen offensichtlichen Widerspruch zwischen dem im Europäischen Haftbefehl angekreuzten Listendelikt und der Beschreibung der Straftaten, für die der Mann im Haftbefehl verurteilt wurde, und die Übergabe wird auch für den Besitz der XTC-Pillen gewährt.
Eine Berufung auf Artikel 6(5) OLW scheitert. Der Antragsteller behauptet, dass er sich seit 2009 in den Niederlanden aufhält, kann aber weder die Dauer noch die Rechtmäßigkeit dieses Aufenthalts nachweisen. Er hat sich nicht in den Niederlanden registriert. Er hat zu irgendeinem Zeitpunkt einen falschen Namen verwendet und hat durchgehend nicht gemeldet gearbeitet. Der Grund dafür war, dass er sich der in Polen verhängten Haftstrafe entziehen wollte, weil er sich während der Haft nicht um seine Familie kümmern konnte, wie er angab