Der Angeklagte, der als Vermittler zwischen Energieversorgern und Endverbrauchern tätig war, verkaufte auch nicht existierende Forderungen gegen Energieversorger aus nicht existierenden Energieverträgen an Factoring-Unternehmen. Er stellte gefälschte Rechnungen über von ihm erfundene Kunden und mit fiktiven Beträgen aus, um den Anschein echter Handelsgeschäfte zu erwecken, mit dem einzigen Ziel, die Factoring-Unternehmen zu betrügen.
Verhängung einer gemeinnützigen Arbeit von 200 Stunden.
Dabei wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte seit seiner ersten Vernehmung offen zu den strafrechtlichen Ermittlungen gestanden hat und dass er noch lange Zeit die Folgen seines Handelns im Zusammenhang mit seinen Schulden bei den betrogenen Unternehmen zu tragen haben wird. Ersttäter.