Aktuelles Strafverfahren

Gemeinnützige Arbeit und ausgesetzte Haftstrafe wegen Unzucht mit Minderjährigen (Rechtspraak.nl)

Unzucht mit einer Minderjährigen. Geständige Aussage des Angeklagten. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen, davon 178 Tage zur Bewährung ausgesetzt mit einer Probezeit von 2 Jahren, und zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Klage des Geschädigten wird teilweise stattgegeben.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Sjanneke de Crom

STRAFRECHTSANWALT

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