Ein Beamter der Gemeinde Maastricht, der 75.000 Euro einbehalten hat, muss nicht ins Gefängnis gehen. Er wird 240 Stunden gemeinnützige Arbeit erhalten.
Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Limburger Gerichts hervor. Der 41-jährige Mann verwaltete als Finanzangestellter ein Bankkonto der Abteilung für soziale Angelegenheiten der Gemeinde Maastricht.