Aktuelles Strafverfahren

Geistig gebrochen nach erzwungenem Neujahrssprung (Leeuwarder Courant)

Mehr als ein Jahr nach ihrem unfreiwilligen Silvestertauchgang in einen Kanal der Stadt Leeuwarden haben drei Studenten immer noch mit den traumatischen Folgen zu kämpfen. Zwei von ihnen befinden sich wegen posttraumatischem Stress in Therapie. Sie mussten ihr Studium abbrechen. "Sie sind seelisch gebrochen", sagt der Staatsanwalt.

Und das alles nur, weil sie am frühen Neujahrsmorgen 2012 auf dem Voorstreek mit einer Gruppe strahlendurchtränkter Leeuwarder zusammenstießen. Diese kippten die beiden Jungen und ein Mädchen (heute 22 Jahre alt) in die Gracht. Drei der Schuldigen stehen vor Gericht. Auf die Frage, warum sie es auf diese Studenten abgesehen hatten, haben sie keine Antwort.

Glücklicherweise stand das Wasser im Kanal nur einen Meter hoch. Es bestand keine unmittelbare Gefahr des Ertrinkens. Aber es war kalt. Unterkühlung war eine echte Gefahr, so der GGD-Arzt. Außerdem wurden beide Jungen von zwei Angreifern, die ebenfalls ins Wasser gesprungen waren, geschlagen. Als sie die Stufen an der Kaimauer hochkletterten, wurden sie unsanft zurückgestoßen. Vor der Tür des Evangelischen Buchladens artete der brutale Vorfall fast in eine Steinigung aus.

Jemand hat dort Klinker von der Straße geholt und sie auf die ungeschickten Schüler im Kanalwasser geworfen. Im Fall des Mädchens streifte ein Stein ihren Kopf. Neben den Steinen landeten auch zwei Fahrräder im Kanal. "Die waren eine Zielscheibe", sagt Bert Dölle. Erst als die Polizei auftauchte, war es vorbei.

Die drei Männer (40, 25 und 21 Jahre alt) sagen, sie bedauern, was passiert ist, aber auch, dass ihr Anteil an der ganzen Sache bescheiden war. Zwei von ihnen sagen, sie hätten in der Nacht des Jahreswechsels viel getrunken. Der Älteste beziffert seinen Konsum auf anderthalb Flaschen Whisky und eine Flasche Champagner. Der Mittlere sagt, er habe eine Flasche Whisky allein verkauft.

Zeugen bestätigten im Großen und Ganzen die von den Opfern geschilderte Version der Ereignisse. Die Verdächtigen haben jedoch unterschiedliche Geschichten. So behauptet der Jüngste des Trios, er sei selbst ins Wasser gestoßen worden. Als er sich aus dem Wasser befreit hatte, hörte er von einem seiner Kameraden, dass einer der Schüler es getan hatte. Deshalb sei er sofort wieder ins Wasser gesprungen, "um Wiedergutmachung zu leisten". Er ohrfeigte einen der männlichen Schüler. Nach Angaben des Opfers hat er ihn auch mit dem Kopf unter Wasser gehalten, was der Verdächtige jedoch bestreitet.

Dass der älteste Verdächtige ebenfalls ins Wasser gesprungen sei, habe er getan, um den Jüngsten zu retten. Letzterer hat eine schwache Lunge und musste deshalb aus dem Wasser steigen. Nach Angaben der Schüler hat auch dieser Mann Schläge ausgeteilt, was er jedoch bestreitet. Er sagt auch, er habe niemanden ins Wasser gestoßen oder Steine geworfen. Vielmehr nennt er einen anderen aus seiner Gruppe, der vor Gericht steht, als Steinewerfer.

Es war eine extrem bedrohliche Situation, sagt Staatsanwalt Ed Boelen. Er sieht keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags, glaubt aber, dass es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung in Gemeinschaft handelte. Abgesehen vom persönlichen Anteil jedes Einzelnen macht der Staatsanwalt die drei gemeinsam verantwortlich.

Er forderte 12 Monate Haft für die beiden ältesten Verdächtigen. Gegen den Jüngsten dasselbe, aber zwei Monate davon zur Bewährung ausgesetzt mit Bewährungsaufsicht.

Außerdem müsste der Mann das Jahr, das ihm bei der vorzeitigen Entlassung erlassen worden war, unter der Bedingung absitzen, dass er sich anständig benimmt.

Die Anwälte Jantine Rouwé, Bart Canoy und Serge Weening argumentieren, dass es weder einen gemeinsamen Plan noch die Absicht gab, schwere Verletzungen zuzufügen. Sie fordern einen Freispruch oder allenfalls eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung. Aber dann wäre die Dauer der Untersuchungshaft (sechs Monate) mehr als ausreichend gewesen.

Das Gericht wird in vierzehn Tagen entscheiden.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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