Das Gericht sieht den Versuch der schweren Körperverletzung als erwiesen an. Nach Ansicht des Gerichts lag eine Notwehrsituation vor, in der die von der Angeklagten angewandte Gewalt im Rahmen ihrer Verteidigung als notwendig und verhältnismäßig zu beurteilen ist. Die Angeklagte wurde in ihrer Wohnung von dem Opfer, das sich zuvor gegenüber der Angeklagten gewalttätig verhalten hatte, körperlich angegriffen. Nach Ansicht des Gerichts war es der Angeklagten nicht möglich, sich dem Angriff des Opfers durch Flucht zu entziehen, oder zumindest konnte dies nicht von ihr verlangt werden. Daher kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die nachgewiesene versuchte schwere Körperverletzung nicht strafbar ist. Die Berufung auf Notwehr hatte Erfolg, so dass die Angeklagte aus dem Strafverfahren entlassen wurde.
Die Frau, die im Februar von ihrem Ehemann Yilmaz D. (43) mit kochendem Öl übergossen wurde, war am Mittwoch kurzzeitig außer Landes