Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Frenkie P. nach 25 Jahren noch weit von der Freiheit entfernt (Limburger.nl)
Frenkie P., der Anführer der zu lebenslanger Haft verurteilten Venloer Bande, wird nicht freigelassen. Der Mann aus Venlo, der seit mehr als einem Vierteljahrhundert im Gefängnis sitzt, ist bei einer ersten Prüfung für eine Freilassung aus humanitären Gründen durchgefallen.
Seine Anwältin Sjanneke de Crom bestätigte, dass der Beratende Ausschuss für lebenslange Freiheitsstrafen (ACL) ein negatives Urteil über P. (46) gefällt hat. Es heißt, er habe dem Ausschuss "kein Vertrauen gegeben, dass die Dinge gut laufen werden, angesichts seiner Persönlichkeit und der Gefahr von Rückfällen".
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Seit 2017 prüft die ACL routinemäßig, ob lebenslänglich Verurteilte nach 25 Jahren mit der Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit beginnen können. Eine Begnadigung wäre nach zwei Jahren möglich. Das Gremium gibt seinen Rat an den Minister für Rechtsschutz, Sander Dekker, weiter. Dieser hat das letzte Wort, muss aber eine negative Stellungnahme akzeptieren. Das ACL-Urteil bedeutet nicht, dass es für P. keine Perspektive mehr gibt, jemals entlassen zu werden. Das College wird ihn weiterhin regelmäßig beobachten.
Am 8. Mai 1994 wurde der damals erst 21-jährige Frenkie P. verhaftet. Zwei Jahre später wurde er wegen Totschlags an Jeu Wissink aus Reuver, dem älteren Ehepaar Van Rijn aus Venlo und dem Mord an vier nicht identifizierten Männern in Venlo zu lebenslanger Haft verurteilt.
Unmenschlich
Europäische Richter entschieden 2013, dass eine Inhaftierung ohne Aussicht auf Freilassung unmenschlich ist. Als die niederländischen Richter daraufhin diese ultimative Strafe ablehnten, haben die Politiker ihre Politik angepasst und 2016 das ACL eingeführt.
Frenkie P. ist, soweit wir wissen, der dritte Häftling, den das College seit 2017 beraten hat. Eine Beratung war positiv, die zweite teilweise positiv (Wiedereingliederungsmaßnahmen, noch keine Bewährung). Frenkie P. war der erste, der eine negative Bewertung erhielt. Er hätte sonst im für ihn günstigsten Fall am 8. Mai 2021 dauerhaft entlassen werden können. Diese Aussicht ist nun vom Tisch.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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