Freispruch Totschlag Rapper Aufruhr

GRONINGEN - Vor zwei Wochen wurde der 27-jährige Jason B. aus Hoogezand wegen Mordes an Farrel Provence (26) aus Amsterdam zu 18 Jahren Haft verurteilt. Gestern Nachmittag konnte B. das Gefängnis als freier Mann verlassen. Nach dem Urteil des Gerichts war er des Totschlags und des dreimaligen Mordversuchs schuldig, aber nicht straffällig geworden. Das Urteil ist äußerst sauer für die Staatsanwaltschaft in Groningen. Die Richter bezeichneten die Aussagen von Jason B. als unzuverlässig und legten großen Wert auf die Aussagen der Opfer, die bei der Schießerei im November letzten Jahres in B.s Haus in Hoogezand verletzt worden waren. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Opfer unzuverlässig waren und dass die von B. gemachten Angaben sehr wohl wahr sein könnten.

Der Schießerei soll ein Überfall in Foxhol vorausgegangen sein. Jason B. soll einer der Räuber sein, einer der späteren Angreifer das Opfer. Das Gericht sagte, es gäbe keine Beweise dafür, dass Jason B. etwas mit dem Überfall zu tun hatte. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise bezeichnete das Gericht als zweifelhaft. B. gab zu, fünf Schüsse auf das Haus abgegeben zu haben, bei denen Farrel Provence (alias Rapper Rel) im Becken getroffen wurde und in den folgenden Stunden verblutete. Das Gericht stellte fest, dass B. in seinem eigenen Haus von vier bewaffneten, furchterregenden Maskenmännern, darunter Farrel Provence, belagert wurde. Während eines Kampfes fiel eine Schusswaffe auf den Boden. B., der um sein Leben fürchtete, gelang es, diese Waffe zu ergreifen und feuerte dann in blinder Panik. Angesichts dieser Umstände, so das Gericht, lag ein Fall von Notwehrexzess vor. In diesem Fall sind Sie schuldig, werden aber nicht bestraft.

Jason B. hat immer wieder gesagt, dass er reingelegt wurde. Nach der Schießerei hat er selbst die Polizei alarmiert. Die Opfer hatten angeblich Drogen und Geld gestohlen, wollten aber, dass Den den Eindruck erweckt, sie seien selbst ausgeraubt worden. Denn um es glaubhaft zu machen, brauchten sie einen Täter: Jason B., der argumentierte, dass die Opfer nicht die Wahrheit sagen könnten, da sie sonst ihre eigenen Drogenaktivitäten aufdecken würden. Die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich in Berufung gehen. Es ist noch unklar, ob die vier Angreifer von B. strafrechtlich verfolgt werden, worüber die Justiz bald entscheiden wird.

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