Freispruch wegen Mordes/Mordes durch Schüsse in Cadier en Keer. Das Gericht stützte sich hauptsächlich auf die Aussagen der beiden Belgier, die sich mit dem Opfer im Auto befanden, und kam zu einem bewiesenen Mordurteil. Der Generalstaatsanwalt stimmte dem zu. Das Gericht hält diese Aussagen jedoch für so unzuverlässig, dass sie nicht ausschlaggebend für den Beweis sein können, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich töten wollte. Das Gericht stützt sich daher auf die Aussage des Angeklagten, er habe die Pistole nicht genommen, um das Opfer damit zu erschießen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Waffe, wie der Angeklagte angab, losging, weil das Opfer sie zog, während der Angeklagte den Finger am Abzug hatte. Es ist auch denkbar, dass die Waffe während des Kampfes dreimal kurz hintereinander losging, ohne dass der Angeklagte wissentlich den Abzug betätigt hat. Der Angeklagte wurde jedoch wegen anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
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