Mit dem Rechtsbeistand (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt
Aktuelles Strafverfahren
Freispruch von Terrorismusfinanzierung in der Berufung nach vorheriger Verurteilung vor Gericht (Rechtspraak.nl)
Der Angeklagte hat zusammen mit anderen über Mittelsmänner seiner Tochter, die nach Syrien gereist war, mehrere Geldsummen zukommen lassen.
Das Gericht spricht den Angeklagten vom Verdacht der Terrorismusfinanzierung (Straftat 1, Abschnitt 421 des Strafgesetzbuches) frei, da es keine Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte die Absicht hatte, eine terroristische Straftat im Sinne von Abschnitt 421 des Strafgesetzbuches zu finanzieren.
Das Gericht sprach den Angeklagten außerdem vom Vorwurf des vorsätzlichen Verstoßes gegen Artikel 2 des Sanktionsgesetzes frei, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er vorsätzlich eine terroristische Vereinigung (Straftat 2) oder einen bestimmten Dschihad-Kämpfer (Straftat 3) finanzieren wollte.
Der Angeklagte wird für die Straftaten 2 und 3 in der Deliktsvariante zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:
In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen
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