Bobo Jalloh aus Landgraaf wurde 2017 auf Geheiß von Jallohs Frau ermordet. Sie soll einem der Täter erzählt haben, dass Jalloh seinen Sohn auf den IS-Dschihad vorbereiten und seine 8-jährige Tochter in Afrika verheiraten wollte. Dies wurde von einem der Verdächtigen gesagt, wie sich am ersten Verhandlungstag herausstellte.
"Ich möchte einen solchen Bastard bestrafen." Das sagte Brunssummer Hub M. gegenüber der Polizei über Bobo Jalloh, als er von seiner Frau erfahren hatte, dass Jalloh pädophil sei, seinen Sohn zum Islamischen Staat schicke und seine junge Tochter in Afrika verheiraten würde.
Crush
Die Absicht war, Bobo Jallohs Hände zu zerquetschen, aber nicht, ihn zu töten. Es scheint nun, dass Ehefrau Hadiyatou D. den Ehemann belogen hat. Der Sohn war erst eineinhalb Jahre alt und eine Verheiratung kam auch nicht in Frage.
In sechs Vernehmungen bei der Polizei gab M. stets an, Jalloh in Notwehr erstochen zu haben. In seinem siebten Verhör gab er jedoch an, dass nicht er, sondern sein Komplize Dave G. aus Geleen zugestochen haben soll. "Ich sagte immer wieder zu Dave 'Ich nehme alles auf mich', weil er mir das Leben gerettet hatte und er sein Leben wieder aufbauen wollte", sagte M.
Sechzigtausend
M. war über Hans R. in Landgraaf mit der Frau von Bobo Jalloh verbunden. Sie wollte ihren Mann loswerden, möglicherweise weil sie misshandelt wurde. Sie versprach M. und dem Kontaktmann R. jeweils sechzigtausend Euro, wenn sie Bobo Jalloh loswerden würde. Unter anderem würde sie dieses Geld aus dem Verkauf ihres Hauses am Koempel in Schaesberg bezahlen.
Die heute 17-jährige Tochter von Bobo Jalloh hat bei der Polizei angegeben, dass sie Teile des Mordes an ihrem Vater gesehen hat. Sie hat auch behauptet, dass sie weiße Päckchen mit Drogen gesehen hat. Die Aussage von Hub M. zeigt nichts von alledem.
Erklären Sie
Insgesamt vier Personen werden ab Montag vor Gericht stehen: Hub M. aus Brunssum, sein Komplize Dave G. aus Geleen, der Kontaktmann Hans R. aus Landgraaf und die Witwe Hadiyatou D. aus Landgraaf. Bis auf R. befinden sich alle in Untersuchungshaft. Die Ehefrau hat angedeutet, dass sie ihre erste Aussage bei der Anhörung machen wird. Auch G. und R. müssen noch vom Gericht befragt werden.
Kinder
Für die Hauptverhandlung waren drei Sitzungstage angesetzt, aber schon zu Beginn der ersten Sitzung wurde klar, dass sie länger dauern wird. Die Anwälte der Kinder des Opfers haben nicht genug Zeit bekommen, um eine Klage vorzubereiten. Erst wenn diese verkündet wird, kann der Staatsanwalt seinen Antrag formulieren. Die Anwälte der Angeklagten müssen dann ihrerseits mit ihrem Plädoyer darauf reagieren.