Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Urteil: sieben Jahre Gefängnis gegen Mittelsmann im Stiefelmord
DEN BOSCH - Sieben Jahre Gefängnis wurden gestern vor dem Berufungsgericht in Den Bosch gegen den 32-jährigen Roy H. aus Heerlen gefordert, der als Mittelsmann bei dem sogenannten Stiefelmord fungierte. Aber die Staatsanwaltschaft hat gestern entschieden, dass H. eine geringere Strafe verdient als seine Mutter. Die 49-jährige Tiny H., die ihren Sohn drängte, jemanden zu finden, der den Drogendealer Ger Douven (51) töten könnte, wurde am Mittwoch in der Berufung zu acht Jahren verurteilt.
Der Grund für die Milderung der Strafe war die gestrige Vernehmung von H. durch das Berufungsgericht und die über ihn erstellten Gutachten. Diese zeigen, dass H. zum Zeitpunkt des Mordkomplotts, aber eigentlich sein ganzes Leben lang, in einem "Boa-Constrictor-ähnlichen Würgegriff" zu seiner Mutter war. Letztere wiederum nahm ihm das Schicksal ihrer besten Freundin Rhonda K. 28 sehr übel. K. wurde von ihrem Ex-Freund Douven missbraucht und wollte ihn "loswerden". Während Tiny H. am Mittwoch vor Gericht noch unklar war, was genau diese Worte bedeuteten, ließ ihr Sohn Roy gestern keinen Zweifel daran: "Meine Mutter hat mich gefragt, ob ich jemanden kenne, der Douven loswerden kann".
Roy H. konnte nach eigenen Worten einer Bitte seiner Mutter nicht widersprechen und wandte sich an den Berufssoldaten Harold R., der schließlich 15.000 Euro von Rhonda erhielt, um Douven zu erschießen. Seine Leiche wurde am 12. März 2003 im Kofferraum seines ausgebrannten Autos im Danikerbos bei Puth-Schinnen gefunden. H. erhielt 1500 Euro Provision für seine Vermittlung, obwohl er selbst es vorzog, diesen Betrag als Rückzahlung für die Dienste zu betrachten, die er Harold R. in seiner Hanffarm geleistet hatte. Roy H. war in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nachdem er seiner Mutter Geld für die Eröffnung ihres Schönheitssalons geliehen hatte.
Während der Strafverhandlung gegen seine Mutter am vergangenen Mittwoch weigerte sich Roy H., seine Rolle als Zeuge zu erfüllen. Er berief sich auf sein Recht auf Privilegien. "Das war vielleicht das erste Mal, dass Sie in Anwesenheit Ihrer Mutter etwas getan haben, das ihr nicht gefallen hat", stellte der vorsitzende Richter gestern fest. Roy H. stimmte zu. Seit einem Jahr, sagte er, habe er sich von seiner Mutter distanziert.
Der Fall wird am 12. Oktober fortgesetzt.
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