Geleen - Weil er Gabriele Barbini (27) in Rotterdam zu Tode gefahren hat, ist Mateusz Z. (28) aus Geleen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Aktuelles Strafverfahren
Urteil: 24 Jahre Gefängnis plus tbs gegen Thijs H. (Limburger.nl)
Für die Ermordung von drei Menschen Anfang Mai 2019 soll Thijs H. (28) aus Brunssum 24 Jahre Gefängnis plus tbs mit Zwangsbehandlung erhalten.
Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Gericht in Maastricht.
Im Gegensatz zu den Verhaltensexperten des Pieter Baan Zentrums hält die Staatsanwaltschaft ihn für mitschuldig, die Psychose, in der er die Morde begangen hat, durch den Konsum von Drogen und nicht verschriebenen Medikamenten ausgelöst zu haben. Möglicherweise hat er diese Psychose auch übertrieben. "Aber dass es eine Störung gegeben haben muss, steht fest: Es ist unvorstellbar, dass man drei Menschen auf diese Weise abschlachtet", sagte Staatsanwältin Joan Holthuis. "Unserer Ansicht nach ist er nur vermindert schuldfähig."
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass H. bei der Ermordung von Etsuko (56) in den Schevenings Bosjes am 4. Mai 2019 und bei der Ermordung von Diny (63) und Frans (68) in der Brunssummerheide am 7. Mai kalkuliert gehandelt hat. Unter anderem schaltete er kurz vor den Morden sein Telefon aus, um nicht aufgespürt zu werden. H. sagt, ihm sei durch Fernsehberichte und Nummernschilder "befohlen" worden, Menschen zu töten, um seine eigene Familie zu verschonen. H. dachte, die Welt sei in den Händen von Psychopathen, die eine verschlüsselte Sprache sprechen. Experten sagen, dass ein Mensch mit einer Psychose noch logisch denken und planen kann, "innerhalb der gestörten Realität, die er hat".
Laut der Staatsanwaltschaft gibt es kaum objektive Beweise für H.s Geschichte, dass er ab Mai 2018 psychotisch war. "Dem Angeklagten und seiner Familie kann man nicht glauben. Der PBC-Bericht ist nicht völlig zuverlässig und unvollständig." Die Behandler von H. von Mondriaan und anderen haben keine Anzeichen einer Psychose gesehen, wurden aber von den PBC-Ermittlern nicht kontaktiert. Zu Unrecht, schreibt Mondriaan in einem Brief an die PBC: "Es ist absolut üblich, zusätzliche Fragen zu stellen. Das wurde nicht getan und das ist verwerflich. Es kann keine Rede davon sein, dass die PBC mit Sorgfalt gehandelt hat."
Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, dass H. überhaupt nicht in einer Psychose war: "Wir wissen es nicht. Aber es gibt wirklich genug Fakten und Umstände, um die Geschichte des Angeklagten und seiner Eltern in Frage zu stellen. Die Ermittlungen der PBC sind fehlerhaft und unvollständig. Thijs H. hat selbst gesagt, dass er trotz seines Wahnsinns noch Grenzen hatte."
Nicht nur die PBC, sondern auch die Eltern und der Anwalt von H. wurden von der Staatsanwaltschaft kräftig in die Mangel genommen. In der Skizze der Justiz richteten sie in sehr enger Absprache so einiges aus. "Sind die Aussagen der Eltern glaubwürdig? Seine Schwester wollte nie mit uns sprechen. hat mit der PBC gesprochen. Nachdem H. zur PBC gegangen war, beriefen sich die Eltern auch auf ihr Recht auf Privileg: die Zuverlässigkeit ihrer Geschichte kann nicht geprüft werden. Sagen sie die Wahrheit oder die vereinbarte Wahrheit?"
In den abgehörten Telefongesprächen, die H. vom Gefängnis aus mit seinen Eltern führte, ging es nie um die Opfer und Angehörigen, erinnert sich Staatsanwältin Diana van Gosen. "Es ging nur um Thijs H."
https://www.limburger.nl/cnt/dmf20200630_00166340/eis-24-jaar-cel-plus-tbs-tegen-thijs-h
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
In den Medien
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