Geleen - Weil er Gabriele Barbini (27) in Rotterdam zu Tode gefahren hat, ist Mateusz Z. (28) aus Geleen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Aktuelles Strafverfahren
Flacher Mord bekommt völlig unerwartete Wendung (Limburger.nl)
Der Prozess um die Ermordung des Maastrichers Jack Koker ist völlig aus den Fugen geraten.
Der frühere Hauptverdächtige wurde freigelassen, der andere Verdächtige, der sich noch in Haft befindet, schweigt, aber laut der Staatsanwaltschaft war es nicht er, sondern seine Freundin, die Koker tödlich erstach.
ANBW flach
Ende letzten Jahres hat das Gericht in der Wohnung von Koker in der sogenannten ANWB-Wohnung am Koningsplein nachgestellt, was sich am 27. Mai letzten Jahres abgespielt haben soll. Aufgrund der Rolle und der Erklärung des Maastrichter Bürgers D.H. kam das Gericht zu dem Schluss, dass er es nicht getan hat.
Koks
H. war in dieser Nacht mit Moussa O. und seiner Freundin A. aus Den Haag im Haus von Koker, um Kokain zu kaufen. Als O. und A. Kokain konsumiert hatten, kam es zur Bezahlung. H. ging zunächst mit O.s Debitkarte. Als sich herausstellte, dass zu wenig Geld darauf war, versuchte er es erneut mit A.s Karte.
Freund
Laut Staatsanwalt David van Kuppeveld wussten beide, dass zu wenig Geld auf dem Konto war. Bei dem Versuch, von Koker wegzukommen, kam es zu einem Handgemenge und O. schlug dem Insassen angeblich auf den Kopf. Am Dienstag fügte das Justizministerium eine neue Lesart hinzu: O.s Freundin soll Koker dabei in den Rücken gestochen haben. In mitgehörten Telefongesprächen aus dem Gefängnis sagte O. zu seiner Freundin: "Ich bin für dich da."
Blut und Glas
O.s Anwältin Sjanneke de Crom argumentiert, dass dieses Szenario nicht mit der früheren Lesart der Polizei übereinstimmt und auch nicht mit den Ermittlungsergebnissen wie den Blutspuren und den Glasscherben, die an der eingeschlagenen Haustür gefunden wurden, übereinstimmt. Ihr Antrag, O. vorerst freizulassen, wurde daher abgelehnt. O. hat gestern angedeutet, dass er sein langes Schweigen brechen wollte, dies aber vorerst aufgeschoben. O.s Freund A. wohnt in Griechenland, wo O. geboren wurde.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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