Die Mutter, der Vater und die Schwester von Sven Prins, der 2015 liquidiert wurde, fordern von den Mördern ihres Sohnes und Bruders zusammen 57.000 Euro Schmerzensgeld.
Jedes Familienmitglied muss die Entschädigung separat beantragen. Die Eltern fordern jeweils 20.000 €, die Schwester 17.500 €.
Schaden durch Zuneigung
Die Familie Prince rechnet damit, dass es zu einem Vergleich kommt, der noch aussteht. Angehörige von Opfern, die gestorben sind oder schwere Verletzungen erlitten haben, können nun nicht mehr förmlich auf Zuneigungsschäden klagen. Das Repräsentantenhaus hat den Gesetzentwurf zum Zuneigungsschaden bereits verabschiedet. Er liegt nun dem Senat vor. Die Anwälte Floor Oehlen und Phil Boonen kündigten den Zuneigungsanspruch ohnehin während der Bearbeitung des Liquidationsverfahrens an. Sie hoffen, dass die neue Form der Entschädigung gesetzlich geregelt wird, bevor das Urteil im Mordfall rechtskräftig ist. Auf jeden Fall ziehen sie eine Berufung vor dem Berufungsgericht in Den Bosch in Betracht.
Zellen-Sätze
Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Ende dieser Woche sehr lange Haftstrafen gegen die drei Verdächtigen beantragen. Die Verdächtigen ihrerseits streiten ihre Rolle bei dem Mord ab. Allem Anschein nach werden sie sich nicht mit einer Verurteilung in Maastricht zufrieden geben. Den Anwälten zufolge steht es den Richtern frei, eine neue Gesetzgebung vorwegzunehmen. Oehlen und Boonen lassen im Fall Prins einen Versuchsballon steigen. Dabei spielt die Tatsache, dass die Forderungen in der Berufung nicht erhöht werden dürfen, eine entscheidende Rolle.