1. Bester Strafverteidiger für Vermittlung und Überstellung
2. Anwalt für Strafrecht für Vermittlung und Überstellung
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Wer entscheidet über den Ort Ihrer Inhaftierung?
Der Minister für Sicherheit und Justiz entscheidet, wo die Gefangenen untergebracht werden. Der Minister trifft diese Entscheidungen nicht selbst, sondern hat zu diesem Zweck Auswahlbeamte ernannt. Der Auswahlbeauftragte entscheidet über Ihre Unterbringung und Verlegung in und aus einer PI (Strafvollzugsanstalt), sondern auch über Ihre Nachsitzen.
Können Sie die (Über-)Platzierung beim Auswahlbeauftragten selbst beantragen?
Als Inhaftierter haben Sie das Recht, den Auswahlbeamten um eine Verlegung in eine andere PI oder Abteilung zu bitten. Das Gesetz schreibt vor, dass dieser Antrag 'begründet' sein muss. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, angemessen zu begründen, warum Sie verlegt werden sollten. Wenn Ihr Antrag auf (Neu-)Unterbringung vom Auswahlbeauftragten abgelehnt wird, können Sie gegen diese Entscheidung direkt vor Gericht klagen. Anrufung des RSJ.
Können Sie gegen eine Zwangsversetzung durch den Auswahlbeauftragten Einspruch erheben oder Widerspruch einlegen?
Es ist möglich, dass Sie nicht selbst um eine (Über-)Platzierung gebeten haben, sondern dass der Auswahlbeauftragte von sich aus entscheidet, dass Sie versetzt werden. Wenn Sie mit dieser Entscheidung zur (Um-)Versetzung nicht einverstanden sind, haben Sie sieben Tage Zeit, um dagegen zu klagen. Welches Verfahren Sie einschlagen sollten, hängt davon ab, ob Sie vor dieser Entscheidung zu der beabsichtigten (Um-)Versetzung "angehört" wurden. Wenn Sie sich vorher äußern durften, der Auswahlbeauftragte Ihre Einwände aber nicht berücksichtigt hat, können Sie direkt beim RSJ Beschwerde einlegen. Wenn Sie nicht zu der beabsichtigten (Um-)Versetzung gehört wurden, müssen Sie zunächst einen Einspruch beim Auswahlbeauftragten einreichen. Der Auswahlbeauftragte wird dann eine neue Entscheidung treffen. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne bei der Abfassung eines ordnungsgemäßen Widerspruchs oder Einspruchs.
Können Sie gegen die Entscheidung des Auswahlbeauftragten über Ihren Einspruch gegen die (Über-)Platzierung Berufung einlegen?
Wenn Ihr Einspruch gegen die (Über-)Platzierung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie beim RSJ Einspruch gegen die Entscheidung des Auswahlbeauftragten einlegen. Dafür haben Sie sieben Tage Zeit. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt der Entscheidung des Auswahlbeauftragten über Ihren Einspruch gegen die (Über-)Platzierung schnell handeln müssen. Wenn Sie Ihren Einspruch zu spät einreichen, werden Sie fast immer für unzulässig erklärt. Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung Ihres Widerspruchs? Wenden Sie sich bitte an Kontakt an, unser Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, wenn Sie über eine (Über-)Platzierung entscheiden?
Wenn Sie mit einer Entscheidung zur (Über-)Unterbringung nicht einverstanden sind, können Sie die Entscheidung in einem Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren anfechten. Bei diesem Verfahren sollten Sie mehrere rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Sie sollten nicht nur die gesetzliche siebentägige Einspruchs- und Widerspruchsfrist beachten. Sie müssen auch ausführlich begründen, warum Sie mit der Entscheidung zur (Wieder-)Unterbringung nicht einverstanden sind. Wenden Sie sich daher am besten an unsere Spezialisten. Ein erfahrener Strafrechtsanwalt weiß, welche juristischen Argumente für einen positiven Ausgang in Ihrem Strafverfahren entscheidend sein können. Sie können uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.
Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht, der auf folgende Bereiche spezialisiert ist Platzierung und Übertragung?
Dann wenden Sie sich umgehend an uns, um rechtlichen Beistand zu erhalten in Terrorismus.
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Frenkie P. (47), der Anführer der Venloer Bande, wurde nach einer Reihe von Vorfällen im Gefängnis von Venlo verlegt.