Schließung einer Wohnung für 12 Monate aufgrund der Entdeckung einer Menge harter und weicher Drogen in einem Schuppen. Dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird stattgegeben, indem die Hauptentscheidung bis sechs Wochen nach Zustellung der Einspruchsentscheidung ausgesetzt wird. Aus dem offiziellen Bericht über die Feststellungen geht nicht hervor, wo die harten Drogen gefunden wurden. Der Angeklagte wird dies nachprüfen müssen. Die Beklagte hat keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit der Schließung geliefert. Darüber hinaus wird die Beklagte im Rahmen der Frage, ob die Schließung verhältnismäßig ist, in der über den Einspruch zu treffenden Entscheidung ordnungsgemäß begründen müssen, welcher Vorwurf dem Kläger, der von der Schließung betroffen ist, gemacht wird, denn es wurde nicht nachgewiesen, dass der Kläger an den gefundenen Drogen beteiligt war. Die Folgen der Schließung sind in diesem Stadium des Verfahrens nicht ausreichend klar. In der noch zu treffenden Entscheidung über den Einspruch wird der Beklagte auf die im Berufungsverfahren vorzulegende Begründung der finanziellen Situation des Klägers näher einzugehen haben. Das Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Hauptentscheidung bis sechs Wochen nach Veröffentlichung der Entscheidung über den Widerspruch ausgesetzt wird.
Die Frau, die im Februar von ihrem Ehemann Yilmaz D. (43) mit kochendem Öl übergossen wurde, war am Mittwoch kurzzeitig außer Landes