Aktuelles Strafverfahren

Der Kauf eines Bieres in der Kantine für Ihren minderjährigen Sohn wird strafbar

Vor einigen Wochen hat der Bundesrat eine Änderung des Alkohol- und Gaststättengesetzes (DHW) verabschiedet. Dieses Gesetz wird von nun an als 'Alkoholgesetz' bezeichnet. Die meisten Vorschriften im Alkoholgesetz beziehen sich auf das Verwaltungsrecht. Verstöße gegen diese können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dennoch ist das Alkoholgesetz auch in strafrechtlicher Hinsicht interessant. Wir haben die wichtigsten verwaltungs- und strafrechtlichen Änderungen für Sie aufgelistet.

Die Anwesenheit von Alkohol bei Minderjährigen ist eine Straftat

Es ist strafbar, wenn Minderjährige in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke zu sich nehmen. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 435 € geahndet werden. Dies gilt nicht für 14- und 15-jährige VMBO-Schüler, die während eines Gastronomiepraktikums alkoholische Getränke ausschenken. Sie sind nicht strafbar.

Erwachsene, die Alkohol an Minderjährige abgeben, machen sich strafbar

Außerdem kommt mit dem Alkoholgesetz eine neue Kriminalisierung ins Spiel. So wird die Abgabe von Alkohol an Minderjährige strafbar. Es ist verboten, dass ein Erwachsener in der Öffentlichkeit Alkohol an einen Minderjährigen abgibt. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 435 € geahndet werden. Wenn Sie also als 20-Jähriger in der Fußballkantine ein Bier für Ihren 16-jährigen Mannschaftskameraden holen, machen Sie sich strafbar. Seien Sie also vorsichtig!

Außerdem ist es weiterhin verboten, Alkohol gewerblich oder gegen Bezahlung an eine Person abzugeben, die nicht als 18+ eingestuft wurde. Ebenfalls verboten ist der Verkauf von Alkohol an einen Erwachsenen, während dieses Getränk für eine Person bestimmt ist, die nicht als 18+ eingestuft wurde. Diese Straftat richtet sich also an den Unternehmer.

Verabreichung von alkoholischen Getränken

Schließlich findet eine Änderung des Strafgesetzbuches statt. Nach Artikel 252 ist es verboten, alkoholische Getränke an eine sichtlich betrunkene Person abzugeben oder zu verkaufen. Es ist auch eine Straftat, einen Minderjährigen betrunken zu machen. Die Altersgrenze wird mit der Gesetzesänderung von 16 auf 18 Jahre angepasst. Schließlich ist es illegal, jemanden durch (Androhung von) Gewalt zum Alkoholkonsum zu zwingen. Wenn Sie sich dieser Handlungen schuldig machen, können Sie mit einer Gefängnisstrafe von bis zu neun Monaten oder einer Geldstrafe von 8.700 € bestraft werden. Wenn Ihre Handlungen zu schweren Körperverletzungen oder sogar zum Tod führen, kann das Gericht eine Haftstrafe von bis zu neun Jahren verhängen. Gastgewerbeunternehmern kann außerdem die Ausübung ihres Berufs untersagt werden.

Administrative Konsequenzen Alkoholgesetz

Das Alkoholgesetz bringt auch einige Änderungen auf administrativer Ebene mit sich. Zum Beispiel sind Preisaktionen mit mehr als 25% Rabatt nicht mehr erlaubt. Es wird auch Regeln für den Fernverkauf von alkoholischen Getränken geben. So wird beispielsweise ein System zur Altersüberprüfung eingesetzt. Außerdem können die Gemeinden in bestimmten Fällen ein Gebiet als so genanntes alkoholisches Problemgebiet ausweisen. Damit kann der Verkauf von alkoholischen Getränken eingeschränkt werden. Bei wiederholter Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften kann der Bürgermeister einem (Spirituosen-)Betrieb die Genehmigung zum Verkauf alkoholischer Getränke verweigern. Die Dauer einer solchen Verweigerung kann bis zu 12 Wochen betragen. Im Zusammenhang mit einem möglichen Bibob-Verfahren ist es auch wichtig, dass die Eigentümer und Mitarbeiter von Gaststätten und Schankbetrieben keine kriminelle Vergangenheit haben und über ein gutes Benehmen verfügen.

Unser Rat lautet: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Alkohol an eine andere Person abgeben oder verkaufen. Haben Sie sich dennoch eines Verstoßes gegen das Alkoholgesetz oder das Strafrecht schuldig gemacht? Unsere Strafverteidiger helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Sie neugierig sind, was wir für Sie tun können, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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