Aus dem Protokoll der Berufungsverhandlung geht hervor, dass sich der Angeklagte auf sein Schweigerecht berufen hat und dass der Angeklagte zu der hier in Rede stehenden Ad-informandum-Tatsache überhaupt keine Angaben gemacht hat. Darüber hinaus hat der Verteidiger des Angeklagten nur argumentiert, dass "die informell hinzugefügte Tatsache (...) bei der Strafe berücksichtigt werden kann", aber nichts Substantielles im Namen des Angeklagten über ein Geständnis des Angeklagten, die informell hinzugefügte Tatsache begangen zu haben, vorgebracht.
Zehn Jahre nach der großen Polizeirazzia: Bandidos Sittard fechten Berufungsurteile wegen krimineller Vereinigung und Entziehung von Tonnen an (Limburger.nl)
Sittard/Den Bosch - Zehn Jahre nach den massiven Polizeirazzien gegen den Motorradclub Bandidos in Sittard hat der Appell im