Aktuelles Strafverfahren

Haftstrafe im Fall der Körperverletzung gefordert Born pub owner

BORN/MAASTRICHT - Die Staatsanwaltschaft (OM) hat gestern vor einem Gericht in Maastricht ein Jahr Gefängnis, davon sechs Monate auf Bewährung mit einer zweijährigen Probezeit, gegen den Wirt Hub D. aus Guttecoven gefordert. Der 61-jährige Mann wird verdächtigt, drei minderjährige (ehemalige) Angestellte in seiner Kneipe Im Limburger Potin Born häufig überfallen zu haben.
Die drei Frauen gaben bei der Polizei an, dass sie von D. zu verschiedenen Zeiten mehrfach unsittlich berührt worden seien. Die Übergriffe sollen im Keller und in der Küche der Gaststätte Born sowie während mehrerer Autofahrten stattgefunden haben. Hub D. soll die Brüste und Beine der Angestellten berührt haben und ihnen einen Zungenkuss geben wollen. D. soll die Kellnerinnen unter Androhung von Gewalt zu den unzüchtigen Handlungen gezwungen haben. Der Verdächtige Hub D., der sich gestern wiederholt auf sein Recht zu schweigen berief, machte bei der Polizei eine Aussage. Ich habe die Angestellten gestoßen und sie gegen mich gedrückt. Meine Frau hat mit ihnen geschimpft und ich habe sie dann umarmt und versucht, sie im Keller aufzumuntern."

Staatsanwältin Anneke Rogier sah die drei Übergriffe als "rechtlich und überzeugend bewiesen" an. "Als Arbeitgeber hatte der Angeklagte ein Übergewicht über die Angestellten und es bestand ein erheblicher Altersunterschied. Er schuf oft eine bedrohliche Situation, da die Opfer nicht aus dem Keller entkommen konnten. Sie wurden von Herrn D. gezwungen, Dinge zu tun", sagte Rogier, der sich über das Schweigen des Kneipenbesitzers während der Verhandlung beunruhigt zeigte. Erik Maessen, D.s Anwalt, bat das Gericht, seinen Mandanten vollständig freizusprechen. Urteil in vierzehn Tagen.

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