Wir arbeiten auch auf der Grundlage von subventionierter Prozesskostenhilfe, besser bekannt als Pro-bono-Anwalt. Ob Sie Anspruch auf subventionierte Prozesskostenhilfe haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen aus den letzten zwei Jahren ab. Auf dieser Grundlage wird ein Antrag auf subventionierte Prozesskostenhilfe geprüft. Wenn Sie Anspruch auf subventionierte Prozesskostenhilfe haben, zahlen Sie einen (geringen) Eigenbeitrag. In bestimmten Fällen können Sie diese Eigenbeteiligung im Rahmen einer besonderen Unterstützung (zurück)erhalten.
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