Aktuelles Strafverfahren

Freispruch im Berufungsverfahren für den 'Arnheimer Syrien-Gangster' Hakim B. (Rechtspraak.nl)

Urteil im Fall eines jungen Mannes aus Arnheim, der sich nach Syrien begeben haben soll, um sich am dortigen bewaffneten Kampf zu beteiligen.

Das Gericht spricht den Angeklagten von allen Anklagepunkten frei.

Die Berufung
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das oben genannte Urteil Berufung eingelegt.

Untersuchung des Falles
Dieses Urteil erging im Anschluss an die Ermittlungen in den Gerichtsverhandlungen vom 15. Oktober 2015, 21. Januar 2016, 4. Februar 2016 und 15. März 2016 sowie, gemäß den Bestimmungen von Artikel 422 der Strafprozessordnung, die Ermittlungen in der erstinstanzlichen Verhandlung. Das Gericht hat den Antrag des Generalstaatsanwalts zur Kenntnis genommen. Dieser Antrag wurde dem Gericht nach der Verlesung vorgelegt. Das Berufungsgericht hat auch die Erklärungen des Angeklagten und seiner Verteidiger, F.A.G.M. Landerloo und S. Weening, zur Kenntnis genommen.

Das Urteil, gegen das Berufung eingelegt wurde
Das Gericht wird das Berufungsurteil aufheben, da die Anklage in der Berufung geändert wurde. Das Gericht wird daher das Urteil wiederherstellen.

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