LANDGRAAF - Eric van den B., bis Anfang 2006 Betreiber des Hotel-Restaurants Overste Hof in Landgraaf, ist nicht länger im belgischen Gefängnis Lantin inhaftiert. Der bankrotte Investor, der wegen des Verdachts auf Cannabisanbau festgenommen wurde, ist gegen Kaution freigelassen worden. "Die Kaution belief sich auf 20.000 Euro", erklärt sein Anwalt Serge Weening. Van den B. (42) hatte das Geld nicht selbst. "Freunde von ihm haben es zusammengelegt", sagt Weening. Ihm zufolge muss sein Mandant noch vor Gericht, aber Van den Bergh selbst hofft, dass es nicht so weit kommen wird.
Weening findet die Kaution sehr hoch und hat auch kein gutes Wort über die monatelange Inhaftierung von Van den Bergh in Belgien verloren.
Er war angeblich am Betrieb einer Hanfplantage mit achthundert Pflanzen in Plombieres, gleich hinter der Grenze von Vaals, beteiligt. "In den Niederlanden wird man nicht für die zehnfache Menge ins Gefängnis gesteckt", sagte er. Auch Van den Bergh beteuert seine Unschuld. Er zeigt mit dem Finger auf einen zweiten Verdächtigen in dem Fall, V, der aus der Region Heuvelland stammt, aber in Plombieres wohnt. Dieser 50-jährige Mann wurde am 6. Dezember 2006 verhaftet und befindet sich in Verviers in Haft. Der dritte Verdächtige, der in die Plantage verwickelt ist, ist der Deutsche A., der in seinem Heimatland wegen des Verdachts auf Drogenhandel inhaftiert ist. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Aachen werden A. und V. verdächtigt, gemeinsam mit weichen Drogen in Deutschland zu handeln. Diese wurden angeblich in Belgien hergestellt.
Deutschland hat um die Auslieferung von V. gebeten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aachen geht davon aus, dass Belgien zustimmen wird, möglicherweise nachdem V. dort eine - noch zu verhängende - Strafe verbüßt hat. V. bestreitet jegliche Verwicklung in den Drogenhandel. Laut Van den Berg, der sich derzeit bei Freunden in Landgraaf aufhält, könnte er auf Kaution freigelassen werden, nachdem sich herausgestellt hat, dass er nichts mit dem Drogenfall in Deutschland zu tun hat.