Aktuelles Strafverfahren

Balance zwischen Witz und Bedrohung (Limburger.nl)

Die Ankündigung eines Bombenanschlags oder Massakers über Twitter aus Spaß oder als Experiment: Polizei und Justiz finden das oft alles andere als lächerlich.

Der Droh-Tweet von @Aarono43 ist kein Einzelfall. Im vergangenen Jahr ist die Polizei mehrfach eingeschritten, nachdem mehrere Personen ähnliche Nachrichten in die Welt geschleudert hatten. Aufgrund der Vorfälle und der anschließenden Anklagen gibt es immer mehr Rechtsprechung, die den Richtern mehr Orientierungshilfe bietet, und die rechtliche Grenze nimmt langsam Gestalt an.

Vor kurzem wurde die Politikerin Femke Halsema über Twitter bedroht. Der Tweet suggerierte, dass der Mann, der ihn schrieb, Halsemas kleiner Tochter etwas antun wollte. Der Richter verurteilte ihn zu 17 Tagen Gefängnis und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ein 17-jähriger Junge, der über die Internetplattform eine ähnliche Schießerei wie inAlphen aan denRijn ankündigte, wurde für 12 Tage ins Gefängnis gesteckt, und in Hilversum wurde kürzlich ein 13-jähriger Junge festgenommen. In De Wereld Draait Door tauchte vor einigen Monaten die 17-jährige Charlotte auf, die über Twitter einen Bombenanschlag "als Experiment" ankündigte. Sie war sehr entrüstet darüber, dass der Vorfall so viel Aufmerksamkeit erhielt. Im Verfahren gegen Halsemas Bedroherin entschied der Richter, dass ein Droh-Tweet dasselbe ist wie jemanden offline zu bedrohen. In diesem Fall kann man sich auf Paragraf 285 des Strafgesetzbuchs berufen. Für die Polizei ist es schwierig, Droh-Tweets zu bewerten, da sie oft auf der Kippe stehen: Ist es ein unangebrachter Scherz, ein Ausdruck von Frustration oder doch ernst gemeint? Polizeisprecherin Renske Hamming ist klar: "Wenn man am Flughafen Schiphol ruft, dass man eine Bombe bei sich hat, wird das auch nicht als Scherz aufgefasst. Sie entscheiden, was Sie ins Internet stellen, was Sie in den Äther werfen. Darüber muss man sich im Vorfeld Gedanken machen."

Was nun mit dem 17-jährigen Schüler aus Meerssen geschieht, kann Hamming nicht sagen. "Das wird in der Jugendverfahrensberatung besprochen. In ihr entscheiden Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendamt und Kinderschutzbund gemeinsam, welche Strafe für jugendliche Tatverdächtige angemessen ist. Dabei werden auch die schulischen Leistungen berücksichtigt."

Alex Brenninkmeijer, der Nationale Ombudsmann, wandte sich kürzlich gegen eine mögliche harte Verurteilung: "Man darf nicht vergessen, dass Kinder Kinder sind und unerwartet sehr seltsame Dinge tun können."

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