215 Tage Jugendarrest, davon 90 Tage auf Bewährung, mit besonderen Auflagen, für den Besitz einer Schusswaffe und Munition. Anwendung des Jugendstrafrechts.
AMSTERDAMER HOF
VONNIS
Staatsanwaltschaftsnummer: 13/702200-18 (Promis)
Datum des Urteils: 6. September 2019
Urteil des Bezirksgerichts Amsterdam, mehrfache Strafkammer, in der Strafsache gegen
[Angeklagter],
geboren in [Geburtsort] ([Land der Geburt]) am [Tag der Geburt] 1998,
ohne ständigen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in den Niederlanden,
in der [Haftanschrift] inhaftiert.
1 Prüfung vor Gericht
Dieses Urteil wurde im Anschluss an die Untersuchung bei der Anhörung am 30. August 2019 widerlegt.
Das Gericht nahm das Plädoyer des Staatsanwalts P. van Laere und das Vorbringen des Angeklagten und seines Verteidigers W.E.R. Geurts zur Kenntnis.