Über das ganze Land verstreut wurden heute 14 Verdächtige wegen Anstiftung zum Terrorismus festgenommen. Unter anderem sollen sie über die Video-App
Aktuelles Strafverfahren
Anwältin: AIVD provozierte Hardi N. zu Anschlagsplänen (Telegraaf.nl)
Hardi N., Hauptverdächtiger im Strafverfahren um eine Arnheimer Terrorzelle, hatte keine eigenständigen Pläne, einen Terroranschlag zu begehen. Seine Bereitschaft, einen Anschlag zu verüben, wurde durch verdeckte Ermittler des AIVD ausgelöst, die N. provozierte.
"Letztlich hat der AIVD diese Gefahr also selbst geschaffen", argumentierte N.s Anwalt Serge Weening am Montag vor dem Gericht in Rotterdam.
Im Juni forderte die Staatsanwaltschaft 18 Jahre Haft für den 36-jährigen N., der mit fünf Mitangeklagten vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Niederlande durch die Zerschlagung der Terrorzelle - im September 2018 - einem blutigen dschihadistischen Anschlag wie dem in Paris im November 2015 entgangen sind.
"Das bleibt in der Öffentlichkeit hängen", sagte Weening, "und wenn die Staatsanwaltschaft das sagt, muss es wahr sein." Nach Ansicht des Anwalts war der Fall "erledigt", als Aufnahmen von einem Treffen zwischen verdeckten Polizeibeamten und den Verdächtigen in einem Ferienhaus in Weert auftauchten. Dort wurden Waffen und Bombenwesten (die von der Polizei entschärft wurden) inspiziert. Nach dem Treffen in dem Bungalow hat eine Spezialeinheit die Verdächtigen aufgespürt und verhaftet.
Weening argumentierte, dass N. zu dieser Zeit beeinflussbar war und dass seine islamischen Überzeugungen stark von "denen, mit denen er über den Glauben sprach", bestimmt wurden. Einer der verdeckten Ermittler sprach so mit N., dass er davon überzeugt wurde, als "guter Muslim" den Dschihad in den Niederlanden aufzunehmen und bereit war, einen Anschlag zu verüben. "Ich wurde provoziert und einer Gehirnwäsche unterzogen", hat N. selbst früher dazu gesagt. N. war zuvor wegen eines Ausreiseversuchs in das vom Islamischen Staat ausgerufene Kalifat verurteilt worden.
Ohne die Einmischung des AIVD wäre N. nie so weit gekommen, sagte der Anwalt. Seiner Meinung nach hätte die Staatsanwaltschaft beweisen müssen, dass es keine Aufwiegelung gab, aber sie hat es nicht getan. "Was die Staatsanwaltschaft hauptsächlich getan hat, ist, diese Hypothese zu verwerfen und alle Versuche der Verteidigung zu vereiteln, ihre Geschichte darzulegen", sagte er.
Die Aufwiegelung sollte Konsequenzen für das Strafverfahren haben, meint Weening. Der Richter könnte den Fall der Staatsanwaltschaft für ungültig erklären oder die durch die verdeckte Ermittlung gewonnenen Beweise außer Acht lassen.
https://www.telegraaf.nl/nieuws/328841892/advocaat-aivd-lokte-hardi-n-uit-tot-maken-aanslagplannen
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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