Hendrik E. (36) aus Spaubeek wurde am Montag wegen seiner Beteiligung an einem Streit in Wessem im Mai 2018 zu einer 4,5-jährigen Haftstrafe verurteilt. Er soll sich des versuchten Totschlags schuldig gemacht haben, indem er zweimal mit seinem Auto in Menschen gefahren ist.
Neben E. war auch Roy B. (35) aus Beek angeklagt. Die beiden Männer waren in der Nacht des 27. Mai letzten Jahres in einem Auto unterwegs, als sie an der TinQ-Tankstelle in Wessem tanken wollten. Kurz zuvor fuhr E. mit seinem Auto in die Nähe einer Gruppe von Radfahrern. Einer dieser Radfahrer beschloss, E. wenig später an der Tankstelle zur Rede zu stellen. Er war darüber nicht erfreut und schlug den Radfahrer zuerst.
Versuchter Totschlag
Es folgte ein Handgemenge, bei dem E. von einigen anderen Radfahrern in der Gruppe belagert wurde. Dies veranlasste Roy B., nach seinen eigenen Worten, "dazwischen zu gehen". Das Handgemenge ging weiter, und B. wurde niedergeschlagen. Das veranlasste Hendrik E., in sein Auto zu steigen und mit voller Wucht auf die Gruppe zuzufahren. Einem von ihnen gelang es gerade noch rechtzeitig, wegzuspringen. Versuchter Totschlag, so die Staatsanwaltschaft. E. sagt, er habe die Gruppe nur auseinandertreiben wollen.
Kollision
Was dann geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander. Die Staatsanwaltschaft sagt, E. und B. hätten Metallgegenstände aus dem Auto geholt, um damit zuzuschlagen. Die beiden Verdächtigen streiten dies ab. Sie stiegen wieder in das Auto und fuhren davon. Auf dem Groeneweg begegneten sie erneut zwei Radfahrern, woraufhin E. sein Auto in sie hineinfuhr. Vorsätzlich, so die Staatsanwaltschaft, und damit erneut versuchter Totschlag. E. sagt, er sei in die falsche Richtung gefahren und habe die Radfahrer nicht gesehen. Die beiden bestreiten, dass sie die Radfahrer dann erneut angefahren haben. Die Opfer sagen, sie hätten es getan.
Strafregister
E., der ein 19-seitiges Vorstrafenregister hat, hörte eine 54-monatige Haftstrafe gegen ihn. Außerdem würde ihm ein 10-jähriges Fahrverbot auferlegt, weil er in dieser Nacht, wie auch schon viele Male zuvor, ohne Führerschein gefahren ist. B. sollte eine Strafe von 240 Tagen Gefängnis erhalten, von denen 89 zur Bewährung ausgesetzt werden. Das würde bedeuten, dass er nicht ins Gefängnis zurückkehren müsste.
Zwei Opfer forderten eine Entschädigung von fast 10.000 Euro. Sie sagten, sie hätten Angst vor Repressalien. Ungerechtfertigt, so B. "Sie sollten keine Angst haben, denn ich bin kein so großer Junge. Was gewesen ist, ist gewesen."
Urteil in vierzehn Tagen.