Der Anwalt von Thijs H., Serge Weening, reagiert auf das Urteil der Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag am Mittwoch. Dieser forderte am Dienstag 24 Jahre und tbs mit Zwangsbehandlung für den Mord an drei zufälligen Wanderern im vergangenen Mai.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wusste H. trotz seiner psychischen Störungen teilweise, was er tat, und war nicht völlig unzurechnungsfähig, als er die "abscheulichen Morde" beging, wie die Experten des Pieter Baan Zentrums feststellten. Die Staatsanwaltschaft bezog in die Urteilsfindung auch die Prozesseinstellung des Angeklagten, seine Lügen, wechselnden Aussagen und geänderten Aussagen ein. Der Staatsanwaltschaft zufolge war H. in Absprache mit seinem Anwalt und seinen Eltern vor allem daran interessiert, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, um eine lange Haftstrafe zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft bezweifelte nachdrücklich die Feststellung einer langfristigen psychotischen Störung durch die PBC, die von keinem der anderen behandelnden Ärzte bei Thijs H. im Jahr vor den Morden festgestellt worden war. Die Staatsanwälte sprachen von einem "mangelhaften Bericht", der sich stark auf die Aussagen von H. und seinen Angehörigen stützt. Außerdem habe H. selbst durch häufigen Cannabiskonsum zur Entstehung oder Verschlimmerung von Psychosen beigetragen, so die Staatsanwaltschaft.
Auch die Eltern und der Anwalt wurden von der Staatsanwaltschaft hart angegangen. Die Eltern verwischten Spuren und stimmten ihre Aussagen sehr eng aufeinander ab. Rechtsanwalt Weening soll - entgegen der Berufsordnung - Informationen an die Eltern weitergegeben haben, während H. noch unter allen Auflagen stand und mit niemandem außer seinem Anwalt Kontakt haben durfte, wie aus einem abgehörten Telefonat hervorgeht. Ob die Staatsanwaltschaft Weening dafür disziplinarisch zur Verantwortung ziehen wird, konnte der Pressesprecher am Dienstag nicht sagen.
Weening wird sich am Mittwochmorgen zunächst zu den Vorwürfen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft äußern. Nach seinem Plädoyer ist Zeit für die Erwiderung und die Gegenerwiderung (die Antwort des OM auf das Plädoyer und die Antwort des Anwalts darauf). Das letzte Wort wird Thijs H. haben.