Aktuelles Strafverfahren

Haftstrafe und anschließende Einweisung in eine Pflegeeinrichtung für bewaffneten Nachbarschaftsstreit in Sittard (Limburger.nl)

Ben S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Der Mann hatte im vergangenen Jahr in seinem Haus in Aan het Broek in Sittard während eines Nachbarschaftsstreits einem Nachbarn in den Kopf geschossen. Außerdem muss er sich wegen psychischer Störungen behandeln lassen.

Das bedeutet, dass der Mann noch 10 Monate im Gefängnis absitzen muss. Er befindet sich seit dem 19. April letzten Jahres im Gefängnis. An diesem Tag ereignete sich die Schießerei in der Einfahrt von S.s Haus in Sittard.

Arm
Das Gericht in Maastricht spricht Ben S. des versuchten Totschlags schuldig. Mit einem geladenen Revolver ging der Mann auf den Nachbarn zu, der in die Einfahrt von S.s Haus kam, um sich zu rächen, nachdem S. seinen Stiefsohn während eines Streits zwischen Kindern am Arm gepackt hatte. Es kam zu einer Schussabgabe, und S. richtete die Waffe weiter auf sein Opfer.

Von Notwehr, wie S.s Anwalt argumentiert, könne keine Rede sein, so der Richter. "Es bestand keine unmittelbare Gefahr für S. oder seine Familie." Nach Ansicht des Anwalts dachte der Täter, dass er von Mitgliedern einer Motorradgang angegriffen werden würde. Diese Behauptung, so der Richter, werde weder durch Bilder von Kameras, die im Haus hängen, noch durch Zeugenaussagen gestützt.

Unmittelbar bevorstehend
Das Gericht stimmt dem Angeklagten zu, dass es einschüchternd wirken kann, wenn Fremde den eigenen Hof betreten. "Aber das bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr bestand. Und selbst wenn sie unmittelbar drohte, hätte der Angeklagte ins Haus gehen und die Tür schließen können, anstatt zu schießen.

Hirnverletzung
Das Gericht folgte nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach acht Jahren Haft. Das Gericht sieht S. als vermindert schuldfähig an. S. war 2016 in einen Autounfall verwickelt, bei dem er einen Hirnschaden erlitt. Nach Angaben von Experten hat er dadurch eine neurologische Störung erlitten. Seitdem sei er impulsiv, geistig weniger flexibel, leichter reizbar und weniger in der Lage, Dinge zu überblicken, so die Experten.

Behandlung
Nachdem S. seine Strafe verbüßt hat, muss er während seiner zweijährigen Bewährungszeit bis zu einem Jahr in eine Pflegeeinrichtung zur Behandlung seiner neurologischen Beschwerden eingewiesen werden, so die Auflage des Richters.

Dem Opfer, das nach der Schießerei bleibende Schäden an einem Auge erlitt, muss S. über 5.500 Euro zahlen. Die Anwältin von S. teilt mit, dass gegen das Urteil wahrscheinlich keine Berufung eingelegt wird. "Mein Mandant ist froh, dass auch der Richter der Meinung ist, dass er behandelt werden sollte", sagte sie.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.