Aktuelles Strafverfahren

Menschenhandel Freispruch sexsüchtiger Asylbewerber

Der Mandant wurde verdächtigt, eine ukrainische Asylbewerberin auszubeuten. Er half ihr, Kunden zu finden, machte Termine für sie und brachte sie zu den Kunden.

Nach Ansicht des Gerichts ist besondere Vorsicht geboten, wenn eine Prostituierte in einem AZC in einem ihr fremden Land untergebracht ist, sich in einem Asylverfahren befindet und die niederländische Sprache nicht spricht.

Sie gab jedoch an, dass sie nicht von einem Kunden abhängig sei, sondern eine reife Frau sei, die in den Niederlanden für sich selbst sorgen könne. Außerdem machte ihr die Arbeit in der Prostitution offensichtlich Spaß, sie legte ihre Preise selbst fest, entschied, welche sexuellen Handlungen sie vornehmen wollte und der Verdienst wurde zu gleichen Teilen zwischen ihr und dem Kunden geteilt.

Das Gericht berücksichtigte dies in seiner Auffassung, dass nicht schlüssig nachgewiesen werden konnte, dass sich die Frau in einer Situation befunden hatte, die nicht den Umständen entsprach, in denen sich eine 'artikulierte Prostituierte' in den Niederlanden normalerweise befindet. Das Gericht entschied, dass eine (beabsichtigte) Ausbeutung nicht nachgewiesen werden konnte und sprach den Kunden vom Vorwurf des Menschenhandels frei.

Lesen Sie die vollständige Erklärung hier.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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