Thijs H., der des dreifachen Mordes verdächtigt wird, muss am Freitag (27.) zur ersten Anhörung seines Prozesses erscheinen. Das Landgericht Limburg hat ihn am Mittwoch dazu verpflichtet.
Dies geschah auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hatte zunächst zugestimmt, dass H. nicht in das Gerichtsgebäude in Maastricht kommen musste. Dies zur Unzufriedenheit der Staatsanwaltschaft. ''Die Rechtsordnung ist erschüttert. Es handelt sich um einen Fall mit enormen sozialen Auswirkungen", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Daraufhin stellte die Justiz in dieser Woche einen Antrag, H. zu zwingen, doch noch zu erscheinen. Das Gericht stimmte dem am Mittwoch zu und erließ eine so genannte "Betreuungsanordnung".
Der Anwalt von H., Serge Weening, ist unzufrieden mit dem Verlauf der Ereignisse und der Öffentlichkeit darüber und will dies auch bei der Anhörung zum Ausdruck bringen. "Vor anderthalb Monaten habe ich den Gerichtspräsidenten gefragt, ob es notwendig sei, dass mein Mandant erscheint. Meiner Meinung nach gibt es keinen zusätzlichen Nutzen. Das Gericht stimmte zu, dass Thijs H. nicht erscheinen müsse, kommt aber jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft darauf zurück. Dafür war keine Anordnung erforderlich, H. wäre einfach erschienen, wenn das Gericht es verlangt hätte."
Fragen stellen
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wollen die Richter Thijs H. noch erscheinen lassen, um ihm Fragen zu einer vorläufigen Aussage stellen zu können. Die Entscheidung, ob er kommen wolle, solle zunächst dem Angeklagten selbst überlassen werden. Um welche Aussage es sich handelt, konnte das Gericht gestern am späten Nachmittag noch nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft und Weening sagten, sie wüssten es nicht.
Thijs H. wird verdächtigt, Anfang Mai drei Menschen erstochen zu haben, einen in Den Haag und zwei in der Brunssummerheide. Er selbst streitet dies ab.