Der 25-jährige Armin A., der im Verdacht steht, eine Frau angegriffen und mit weichen Drogen gehandelt zu haben, wird nicht freigelassen.
Das hat das Gericht in Maastricht entschieden. A. beantragte über seinen Anwalt, das Strafverfahren zu Hause abwarten zu dürfen, aber der Richter stimmte dem am Mittwoch nicht zu.
Abwarten und Tee trinken
"Nächste Woche ist es genau ein Jahr her, dass mein Mandant in Untersuchungshaft saß. Jeder Angeklagte hat das Recht, seinen Prozess in Freiheit abzuwarten", sagte Anwalt Serge Weening am Freitag vor Gericht.
Mit meiner Mutter zusammen sein
Der Verdächtige äußerte den Wunsch, zu Hause zu sein. "Für mich ist es einfach wichtig, dass ich bei meiner Mutter sein kann", sagte er. Der Staatsanwalt folgte dem Antrag des Verdächtigen und seines Anwalts nicht. "Ich lehne diesen Antrag ab. Die Dauer der Untersuchungshaft ist zum Teil auf Armin A. selbst zurückzuführen", sagte der Richter. "Das Gericht sieht zwar, dass es ein persönliches Interesse gibt, dass Sie Ihre Mutter sehen möchten, aber das Gericht hält die Rückfallgefahr für zu hoch."
Rückfallrisiko
Laut Staatsanwaltschaft sitzt Armin A. schon so lange in Untersuchungshaft, weil er zuvor eine Aussage gemacht hat, die sich später als falsch herausstellte. Außerdem habe er versucht, Zeugen mit Notizen zu beeinflussen.
Stellvertretender Fall
Armin A. ist vielleicht am bekanntesten für seine Rolle im Lasterfall von Valkenburg. Im Jahr 2015 wurde er in diesem Fall verurteilt, weil er die damals 16-jährige Kimberley in einem Hotelzimmer in Valkenburg zu bezahltem Sex mit Dutzenden von Kunden gezwungen hatte.
Geschlagen und getreten
In der Zwischenzeit hat Armin A. seine nach dem Sündenfall verhängte Strafe verbüßt, doch dann kehrte er zu seinem Fehlverhalten zurück. Bereits im August 2018 gab er vor Gericht zu, die Frau aus Kerkrade geschlagen und getreten zu haben. Außerdem gab er zu, drei Monate lang mit weichen Drogen gehandelt zu haben.
Persönlichkeitsstörung
Mehrere Psychologen rieten bereits im August dazu, dass A. eine tbs-Behandlung erhalten sollte. Die Untersuchungen würden zeigen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide. Am 28. März soll A. zur Untersuchung in das psychiatrische Pieterbaan-Zentrum in Almere gehen.
Das Verfahren wird am 10. April fortgesetzt. Dann ist eine weitere Pro-forma-Anhörung vorgesehen. Vor Gericht brachte Rechtsanwalt Weening seine Frustration zum Ausdruck. Er rechnet damit, dass die eigentliche Anhörung erst im August oder September stattfinden wird.