Mit dem Rechtsbeistand (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt
Aktuelles Strafverfahren
Bombenleger von Heerlen zu vier Jahren Haft verurteilt (1Limburg.nl)
Der in Heerlen lebende Danny van de B. wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, davon ein Jahr auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er für das Werfen einer schweren Feuerwerksbombe verantwortlich war.
Der 26-jährige Mann gilt als Drahtzieher und Täter des Vorfalls vom 18. Dezember 2016, bei dem der Balkon seiner Nachbarn in der Abeelstraat in Heerlen schwer beschädigt wurde.
Streit unter Nachbarn eskaliert
Danny gab zuvor an, dass ein anhaltender Konflikt mit seinen Nachbarn im Erdgeschoss der Grund für das Werfen der Mörserbombe war. Dabei wurde er von Patrick P. (30) unterstützt, der Danny auf seinem Moped zur Abeelstraat fuhr. Vor zwei Wochen forderte der Staatsanwalt (OM) vier Jahre Haft, von denen eines zur Bewährung ausgesetzt wurde, für beide Männer.
Geringere Strafe
Obwohl das Gericht der Forderung in Dannys Fall zustimmte, erhielt sein Komplize eine deutlich geringere Strafe. Er erhielt eine zweijährige Haftstrafe, von der neun Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. In beiden Fällen wird die Zeit, die er in Untersuchungshaft verbracht hat, von der Gesamtstrafe abgezogen. Im Fall von Danny sind das 14 Monate. Patrick verbrachte fast neun Monate in Untersuchungshaft.
Berufung
Die Anwältin Gita Biesmans, die Danny in dem Fall unterstützt, war enttäuscht über das Urteil. "Denn es ist klar, dass er auch psychologische Hilfe braucht. Ich glaube nicht, dass es für die Gesellschaft von Vorteil ist, wenn er lange Zeit in Haft bleibt. Das kostet nur Geld. Diesem Jungen muss einfach geholfen werden." Sie erwägt eine Berufung.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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