Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
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Betrügerbande: nur ein Täter im Gefängnis (Limburger.nl)
Im Strafprozess um eine Geldfälscherbande muss nur Lisa P. (30) aus Nijmegen ein Jahr ins Gefängnis gehen.
Das geht aus den Urteilen hervor, die das Landgericht Limburg am Freitag gegen die neun Täter gefällt hat. Die Richter bezeichneten die Herstellung von Falschgeld als verwerflich und die Folgen für das Zahlungssystem als höchst bedenklich.
Spinne
Die Richter sehen Lisa P. als die Spinne im Netz der Gruppe von Personen aus Nord- und Mittellimburg, die im Jahr 2014 gefälschte 50-Euro-Banknoten hergestellt, gekauft und verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 20-monatige Haftstrafe gegen sie gefordert. Die Richter verzichteten auf einen großen Teil davon, weil die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ihrer Ansicht nach unnötig lange auf Eis gelegt hatte.
Weil die angemessene Frist, wie es im juristischen Sprachgebrauch heißt, überschritten wurde, muss Marco R. (35), der damals in Maasbree lebte, nicht ins Gefängnis gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm achtzehn Monate für die Herstellung, den Verkauf und die Bezahlung mit Falschgeld und weitere zwölf Monate für den Besitz von Waffen in Aussicht gestellt, aber dazu wird es nicht kommen. R. muss 240 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Hauptkäufer
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, Peter M. (38) aus Roggel, den mutmaßlichen Hauptkäufer der gefälschten Banknoten, zu einer 12-monatigen Haftstrafe zu verurteilen. Das Gericht setzte sechs Monate auf Bewährung und 240 Stunden gemeinnützige Arbeit fest.
Bei der ältesten Verdächtigen, der 77-jährigen Großmutter von Lisa P., waren die Richter nachsichtig. Sie wurde aufgrund ihrer untergeordneten Rolle, ihrer gebrechlichen Gesundheit und ihres fortgeschrittenen Alters von der Anklage freigesprochen. In ihrem Haus in Helden haben fünf Verdächtige im Februar 2014 1125 50-Euro-Scheine gedruckt und ausgedruckt. Die ältere Frau gab zu, den Kopierer bedient zu haben. Die vier anderen in ihrer Firma sollen mit Bügeleisen Hologrammstempel in die Scheine gedrückt haben.
Das Gericht verhängte relativ leichte Strafen für gemeinnützige Arbeit gegen die Mittäter, die eine untergeordnete Rolle spielten.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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