Am 27. November verkündete das Landgericht Limburg sein Urteil in dem Fall, in dem wir Donny M. unterstützen. Der Mandant wurde u. a. wegen Mordes an Gino zu 25 Jahren Haft, TBS mit Zwangsbehandlung und einer Maßnahme nach § 38z verurteilt.
Obwohl die Verteidigung mit bestimmten Teilen des Urteils nicht einverstanden ist, hat der Mandant beschlossen, von seinem Recht auf Berufung gegen das Urteil keinen Gebrauch zu machen. Wie der Mandant selbst bereits eingeräumt hat, sind die bewiesenen Tatsachen abscheulich und das ist der Grund, warum er die vom Gericht verhängte Strafe und Maßnahmen akzeptiert. Außerdem möchte er es den Beteiligten, insbesondere den Angehörigen von Gino, nicht antun, im Berufungsverfahren erneut mit diesen abscheulichen Tatsachen konfrontiert zu werden.
Maikel Horsch und Sjanneke de Crom